Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil für alle Verträge, die mobinex UG (haftungsbeschränkt) Internet Solutions, GF Frank Holtzwart, Hensbachstr. 14 b, 63743 Aschaffenbrug (im folgenden auch Mobinex genannt) mit ihren Kunden im kaufmännischen Geschäftsverkehr schließt. Sämtliche Leistungen von Mobinex erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie von Mobinex ausdrücklich angenommen werden. Eine vorbehaltlose Vertragserfüllung ohne Hinweis stellt kein Einverständnis mit solchen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.
- Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann Mobinex jederzeit vornehmen. Sie sind dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen. Ein Widerspruch des Kunden ist gleichbedeutend mit der Kündigung des Vertrages für den jeweils nächstmöglichen Kündigungstermin.
- Vertragsgrundlagen sind bei Internet-Domains die Registrierungsbedingungen der einzelnen zuständigen Vergabestellen/Registries (z.B. DeNIC eG bei .de-Domains -> www.denic.de). Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, sich mit den genannten Vergaberichtlinien vertraut gemacht und diese akzeptiert zu haben. Ferner erklärt der Kunde sein Einverständnis, sich selbständig über die Änderungen der jeweiligen Richtlinien zu informieren. Mobinex ist nicht verpflichtet, diese Informationen nach Vertragsschluss bereitzustellen.
Ein Auftrag zur Registrierung kann unaufgefordert abgelehnt werden, falls er den Eindruck erweckt, gegen gesetzliche Bestimmungen, Registrierungsbedingungen der zuständigen Vergabestelle bzw. der Registry oder berechtigte Interessen von Mobinex zu verstoßen sowie wenn notwendige Daten für die Registrierung seitens des Kunden nicht geliefert werden. Dem Kunden erwachsen aus einer solchen Zurückweisung grundsätzlich keine Ansprüche.
Mobinex gibt im Zuge der Registrierungen Daten des Kunden, die für die Registrierung relevant sind, an die Vergabestellen weiter. Der Kunde erklärt sich bei Vertragsschluss mit diesem notwendigen Verfahren einverstenden.
Der Kunde ersetzt Mobinex alle Schäden und stellt Mobinex von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass die genannten Regelungen nicht eingehalten werden oder der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Dies gilt auch für Ansprüche, die der Endkunde selbst aus diesem Grund gegen Mobinex erhebt.
- Diese AGBs sind im Internet unter www.mobinex.de/agb abrufbar.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsverbindungen der Parteien.
2. Pflichten von Mobinex / Leistungsänderungen
(1)Mobinex erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der derzeitgen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets. Mobinex ist nicht zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten des Kunden entsprechend der technischen Entwicklung, insbesondere bei unveränderter Entgelthöhe, verpflichtet. Des weiteren erbringt Mobinex alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und auf der Grundlage des Angebotes/der jeweils gültigen Preisliste und Leistungsbeschreibung.
(2)Soweit Mobinex Dienste oder Leistungen unentgeltlich zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Unter Umständen hat Mobinex das Recht, solche zuvor vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste künftig nur noch gegen Entgelt anzubieten.
(3)Mobinex ist dazu berechtigt, jederzeit Anpassungen der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese marktüblich und angemessen sind. Über derartige Änderungen ist der Kunde im Vorfeld zu informieren. Voraussetzungen und Gründe für eine solche Leistungs- oder Entgelt-Änderung können technische oder rechtliche Erfordernisse sein; im Einzelfall können auch wirtschaftliche Erfordernisse eine Anpassung begründen. Des weiteren sind Rechte des Kunden hieraus ausgeschlossen.
(4)Mobinex ist berechtigt, jederzeit aus technischen Erfordernissen heraus IP-Adressen, Webadressen eigener Angebote und andere systemrelevante Identifkationsmerkmale zu ändern. Eine Änderung von IP- oder URL-Adressen beinhaltet keine Änderung des Vertragsverhältnisses und lässt die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis unberührt.
(5)Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bzw. Leistungsbeschreibung sowie ggf. besondere Systemvoraussetzungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. dessen Anlagen, aus der jeweils gültigen Mobinex-Gesamtpreisliste sowie aus den im Internet unter www.rhein-main-marketing.de dargestellten Produkten. Sondervereinbarungen sind möglich, aber schriftlich zu fixieren. Der Einzelvertrag kommt wirksam erst zustande, wenn der Kunde eine rechtswirksame Lastschrift- Einzugsermächtigung erteilt hat, es sei denn die Parteien haben verbindlich etwas Abweichendes vereinbart. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch; Mobinex ist jedoch berechtigt, die Leistung als Vorleistung zu erbringen.
Soweit Domains, Internet-Zugänge, Server und Webhosting-Systeme Gegenstand des Vertrages sind, ist Mobinex berechtigt, die Aktivierung der Dienste bzw. die Auslieferung von Systemen (z.B. Routern) erst nach Zahlung der jeweils fälligen Entgelte vorzunehmen.
(6)Leistungs- und Lieferzeitpunkte sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher (bzw. mittels elektronischer Signatur erfolgter) Zusage verbindlich.
Soweit die Registrierung einer Domain Gegenstand des Auftrages ist, ist nur die Beantragung der Domain bei der jeweiligen Vergabestelle bzw. Registry Vertragsinhalt. Die Gefahr, dass die Domain von der jeweiligen Vergabestelle nicht registriert wird, trägt der Kunde. Mobinex ist nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit der Domain oder die Einhaltung der Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zu prüfen; dies obliegt dem Kunden, der sich deshalb im eigenen Interesse vor jeder Beantragung darüber informierten sollte, ob (und gegebenenfalls wie) die Domain noch erhältlich ist. Für Schäden, die daraus entstehen, dass eine Domain bei Registrierung bereits vergeben ist oder zwischen Auftragserteilung und Registrierung registriert wurde, haftet Mobinex nicht. Vielmehr trägt der Kunde im Zweifel die angefallenen Prüfungs- und Verwaltungskosten.
Bei Domains kann außerdem - insbesondere bei internationalen Top-Level-Domains - für eine Verzögerung der Registrierung, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder der Vergabestelle (der Registry) stammt, keine Verantwortung übernommen werden.
3. Preise und Zahlung, Verzug
(1)Soweit Preise sich nicht aus dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich ergeben, sind diese der jeweils gültigen Gesamtpreisliste zu entnehmen.
(2)Soweit sich nicht aus dem Einzelvertrag Abweichendes ergibt, werden die jeweils fälligen Entgelte turnusgemäß in Rechnung gestellt und per Lastschrifteinzug inkassiert. Die Fälligkeiten ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsverhältnissen.
Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Kann die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung nicht erfolgen bzw. wird diese auf Veranlassung des Kunden rückabgewickelt, ist Mobinex berechtigt, die entstandenen Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen. Außerdem berechnet Mobinex eine Bearbeitungsgebühr pro Lastschrift.
(3)Wenn der Kunde einen mit ihm vertraglich pauschal vereinbarten Nutzungsumfang (z. B. Transfervolumen) überschreitet, ist er zur Zahlung des entsprechenden angemessenen zusätzlichen Entgelts verpflichtet. Dieser geht aus der Preisliste hervor. Wenn der Kunde einen ihm pauschal zur Verfügung gestellten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, ermäßigen sich die vereinbarten Entgelte nicht.
(4)Der - nicht nutzungsabhängige - Vergütungsanspruch bleibt auch unberührt, soweit Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und/oder des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die Mobinex nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways anderer Betreiber), beruhen. Der Kunde kann keine Ansprüche (auf Rückvergütung) ableiten, sofern sich eine Störung über keinen längeren Zeitraum als einen Werktag erstreckt. Bei erheblichen Beeinträchtigungen über einen wesentlichen Zeitraum (von mindestens 8 Tagen) ist der Kunde jedoch zur fristlosen Kündigung berechtigt.
(5)Gegen Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für sonstige evtl. Leistungsverweigerungsrechte. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
(6)Im Verzugsfall ist Mobinex berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % per anno über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des BGB, so kann Mobinex Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verlangen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass Mobinex ein Zinsschaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweils gültige Pauschale. Verzug tritt spätestens 30 Kalendertage nach Fälligkeit der Forderung und Zugang einer Rechnung ein. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Mobinex auch berechtigt, die vom Vertragsverhältnis betroffene Internet-Präsenz auf Kosten des Kunden zu sperren / die Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben bzw. soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server vom Netz zu trennen. Tritt der Kunde als Reseller auf, ist Mobinex auch berechtigt, Internetpräsenzen der Endkunden zu sperren / die Domains an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines Betrages in erheblicher Höhe in Verzug ist. Im Falle einer durch Mobinex vertragsgemäß berechtigt durchgeführten Sperrung bleibt der Kunde Mobinex gegenüber hinsichtlich der vereinbarten nicht nutzungsabhängigen Pauschalgebühr leistungspflichtig. Außerdem ist Mobinex berechtigt, an den betroffenen Domain-Namen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB geltend zu machen, solange nicht sämtliche Zahlungsansprüche durch den Kunden befriedigt sind. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt im übrigen vorbehalten.
Leistungen gegenüber Neukunden werden grundsätzlich im Lastschrift-Einzugs-Verfahren berechnet. Ist bereits beim ersten Lastschrift-Einzug das Konto des Kunden nicht gedeckt oder sind die übermittelten Kontodaten fehlerhaft bzw. unvollständig, so dass der Lastschrift-Einzu scheitert, ist Mobinex berechtigt, alle Leistungen fristlos und ohne Ankündigung zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
4. Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung
(1)Mobinex gewährleistet im Jahresmittel eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von mehr als 99 %. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Systeme aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einfluss- oder Verantwortungsbereich von Mobinex liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Außerdem kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten nicht garantiert werden, soweit Zeit für technische Arbeiten (z. B. Wartung) im für den Kunden zumutbaren Umfang (regelmäßig maximal 1 % der Gesamtlaufzeit) aufgewendet werden muss. Im übrigen besteht in der Regel eine Verfügbarkeit von 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche.
(2)Mobinex wird Leistungsstörungen (z. B. ihrer technischen Einrichtungen) im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Kunden erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, Mobinex unverzüglich schriftlich solche Störungen anzuzeigen (Störungsmeldung).
(3)Sofern die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen im übrigen durch Umstände gestört wird, die im Verantwortungsbereich von Mobinex liegen, muss der Kunde dies bei Erkennbarkeit gegenüber Mobinex unverzüglich schriftlich rügen. Erbringt Mobinex diese Leistung auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht, so ist der Kunde berechtigt, die laufenden Gebühren für Provider-Leistungen für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem Mobinex diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen unberührt bleiben die dem Kunden gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte. Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Kunde Mobinex schriftlich eine Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Verantwortlichkeit
- Die Leistungspflichten des Kunden ergeben sich vorrangig aus dem mit ihm abgeschlossenen Einzelvertrag. Daneben liegt folgendes im Verantwortungsbereich des Kunden:
-Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Zugang zum Internet nicht gegen geltendes Recht zu nutzen. Insbesondere ist er zum Zwecke sachgerechter Nutzung dazu verpflichtet, keine Inhalte bzw. Informationen in das Internet einzubringen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird.
-Eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen, insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden (Verbot von Mail-Spamming);
-Anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen (z. B. Zugangskennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen) sowie ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Computerviren, insbesondere deren Verbreitung, zu ergreifen;
-Sicherzustellen, dass seine auf einem Server von Mobinex eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch Mobinex stören könnten.
-Mobinex erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich gemäß Ziffer 4 Abs. 2 Satz 2 anzuzeigen Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
-Alle Personen, denen er eine Nutzung der Dienste von Mobinex ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinzuweisen (vgl. v.a. Ziff.1 (3) sowie nachfolgende Absätze), sowie
die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die Teilnahme am Netz erforderlich sein sollten.
- Der Kunde sichert zu, dass von ihm übertragene Daten richtig und vollständig sind. Insbesondere versichert er, dass die erforderlichen Angaben zum Zwecke einer Domainregistrierung vollständig und zutreffend übermittelt werden und der Wahrheit entsprechen und den in den jeweils geltenden Richtlinien der Vergabestelle enthaltenen Vorgaben entsprechen. Bei KK-Anträgen ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Einverständniserklärung des Domain-Inhabers vor Start der KK einzureichen. Bei Änderungen verpflichtet er sich, Mobinex jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten. Auf Anfrage von Mobinex verpflichtet er sich, die aktuelle Richtigkeit mitgeteilter Daten zu bestätigen. Entsprechendes gilt bei Serverleistungen: Auch hier obliegt es dem Kunden, korrekte, d.h. vollständige und zutreffende Datensätze zu übermitteln; im übrigen ist die Administration des Servers Aufgabe des Kunden.
- Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressen-Bezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen gesetzliche Verbote, die Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen.
- Grundsätzlich akzeptiert der Kunde die Richtlinien der ICANN, insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten (Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy).
- Dem Kunden obliegt die Bereitstellung der notwendigen funktionsfähigen technischen Infrastruktur (z. B. Hardware, Software, Browser, Modem, Telekommunikationsverbindung etc.), die für die Nutzung der Dienste von Mobinex erforderlich ist. Mobinex ist nicht verantwortlich und haftet nicht bei Funktionsstörungen an Systemen, die nicht Produkte oder Leistungen der Mobinex sind, wie z.B. Browsersysteme, eigenentwickelte oder heruntergaladene Scripte etc. Mobinex haftet ferner nicht für die Funktion von Software, die im Downloadbereich von Mobinex zur Verfügung gestellt wird. Dem Kunden obliegt die allgemeine Administration im Umgang mit den von Mobinex zur Verfügung gestellten Diensten/Leistungen.
- Der Kunde überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen von Mobinex; bei einem Auftrag zur Registrierung von Domains stellt er die technischen Voraussetzungen zur Konnektierung der Domain sicher, prüft unverzüglich die ordnungsgemäße Registrierung sowie sofort nach erfolgter Registrierung die Funktionsfähigkeit des Zugriffs im Internet und bei .de-Domains die unter http://www.denic.de/servlet/whois veröffentlichten Angaben und teilt Mobinex erkennbare Fehler und Störungen unverzüglich mit. Entsprechendes gilt bei anderen Domains (z.B. hinsichtlich der jeweils von anderen Registrierungsstellen veröffentlichen Angaben).
- Dem Kunden obliegt die Verpflichtung, von Mobinex zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter ebenso wie sonstige Zugangskennungen und/oder persönliche Kennworte streng geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Alle Erklärungen, die unter Nutzung einer solchen Zugangskennung abgegeben werden, gelten als durch den Kunden erfolgt. Der Kunde trägt deshalb das Risiko einer unberechtigten Verwendung von Passwörtern. Er hat Mobinex unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugte Dritte Zugangskennungen oder ein persönliches Kennwort bekannt ist. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, diese Zugangsdaten sofort zu ändern, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass Dritte davon Kenntnis erlangt haben könnte.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, den entsprechenden Gepflogenheiten sachgerechter Datensicherung im Netz nachzukommen, d. h. grundsätzlich nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Sicherung der Daten durchzuführen. Dies gilt insbesondere für Daten, die auf Webspaße von durch Mobinex zur Verfügung gestellten Hostingpaketen abgelegt wurde. Daten, die auf den Webservern von Mobinex abgelegt sind, dürfen dabei nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden. Insbesondere muss der Kunde vor der Installation von Hard- oder Software eine vollständige Datensicherung durchführen. Dies gilt auch vor jedem Beginn von Arbeiten von Mobinex. Nach Möglichkeit wird der Kunde hierauf rechtzeitig hingewiesen. Mobinex haftet grundsätzlich nicht für Datenverluste, die Mobinex nicht zu vertreten hat.
- Bei einem erheblichen Verstoß gegen diese Pflichten (z.B. gegen Verbot von Mail-Spamming) sowie bei Zahlungsverzug ist Mobinex berechtigt, nach Wahl den Zugang zu den zur Verfügung gestellten Diensten ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Im übrigen behält sich Mobinex vor dem Hintergrund der sie selbst treffenden Haftungsfolgen das Recht vor, Internet-Seiten mit beleidigenden, diskriminierenden oder in sonstiger Weise rechtlich bedenklichen Inhalten auf Kosten des Kunden vorübergehend zu sperren. Mobinex wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten und ihn auffordern, vermeintlich rechtswidrige Inhalte zu beseitigen bzw. deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. Entsprechendes gilt, soweit die Sperrung einer Internet-Seite aufgrund behördlicher Anordnung gegenüber Mobinex erfolgt. Mobinex wird die Sperrung aufheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit entkräftet ist.
- Bei einem erheblichen Pflichtverstoß ist Mobinex auch berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Im übrigen behält sich Mobinex vor dem Hintergrund der sie selbst treffenden Haftungsfolgen das Recht vor, beleidigende, diskriminierende oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche Inhalte zu löschen oder die betreffende Internet-Seite auf Kosten des Kunden dauerhaft zu sperren / die Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben, besonders dann, wenn bereits staatliche Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Inhalte und deren Betreiber eingeleitet wurden. Ggf. behält sich Mobinex das Recht vor, soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines Servers und/oder Server-Housing ist, den Server dauerhaft vom Netz zu trennen. Vor dem Ergreifen einer der genannten Maßnahmen wird Mobinex den Kunden auf dessen Verstoß gegen seine Pflichten hinweisen und ihm eine angemessene Frist zu deren Beseitigung setzen. Sollte Mobinex eine solche Fristsetzung wegen der Schwere der Pflichtverletzung nicht zumutbar sein, darf sie die jeweilige Maßnahme mit sofortiger Wirkung durchführen und wird den Kunden unverzüglich davon unterrichten. Eine entsprechende Mitteilung an den Kunden erfolgt auch, soweit die Sperrung einer Internet-Seite aufgrund behördlicher Anordnung gegenüber Mobinex erfolgt.
- Falls der Kunde eine Pflichtverletzung gem. Abs. 1 ff. zu vertreten hat, ist er zum Ersatz des Mobinex aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens verpflichtet. Der Kunde stellt Mobinex von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.
6. Datenschutz
- Der Kunde wird besonders auf die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz hingewiesen. Mobinex weist darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung, insbesondere bei Registrierung von Domains, auch personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift) bei Mobinex und der Vergabestellen bzw. dritten Dienstleistern (z.B. DTAG bei Internetzugängen) gespeichert werden. Zum Zwecke der Vertragsdurchführung können diese auch an Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden (einschließlich evtl. öffentlicher Abfragemöglichkeiten in sog. whois-Datenbanken). Der Kunde sollte nicht zwingend zur Domain-Registrierung erforderliche (Bestands-)Daten ausschließlich mit Einwilligung seines Kunden an Dritte (z.B. zur möglichen Veröffentlichung dieser Daten in whois-Datenbanken) übermitteln. Außerdem werden Informationen nur im technisch notwendigen Umfang Dritten zugänglich gemacht, soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht.
- Mobinex weist den Kunden darauf hin, dass der Datenschutz bei Datenübertragung in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann, insbesondere dass es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, dass der Datenschutz von anderen, nicht im Verantwortungsbereich von Mobinex liegenden Personen und Institutionen missachtet wird; außerdem ist es möglich, dass eine Nachricht, die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes nicht verlassen sollte, diesen trotzdem verlässt.
- Mobinex informiert Kunden ferner vorsorglich darüber, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht gesichert sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können; andere Teilnehmer im Internet sind u. U. technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Von einer unverschlüsselten Übertragung von personenbezogenen oder anderen geheimhaltungsbedürftigen Daten ist deshalb abzuraten.
7. Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdende vertraulichen Informationen, insbesondere solche, die beispielsweise als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu werten sind, unbefristet geheim zu halten und - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Insbesondere der Bereich der Abwicklung, technische Aspekte und alle sonstigen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Durch geeignete vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen Beauftragten wird weiter sichergestellt, dass auch diese - ebenfalls unbefristet - jede Weitergabe oder sonstige unbefugte Verwendung solcher vertraulicher Informationen unterlassen. Die Geheimhaltung schließt auch ein, dass verhindert wird, dass Unbefugte Zugang zu den Informationen erhalten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
8. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche
- Mobinex haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Mobinex, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht worden sind, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt für vertragliche als auch außervertragliche Ansprüche. Entsprechendes gilt bei einer Haftung für eine Garantie oder eine Zusicherung, die jedoch schriftlich gegeben sein muss. In Fällen, in denen lediglich einfachen Erfüllungsgehilfen von Mobinex grobes Verschulden angelastet werden kann, ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Mobinex für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn nur, sofern es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Dabei ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Mobinex haftet außerdem, wenn eine zwingende Haftung aufgrund Produkthaftpflichtgesetz besteht.
- Die Haftung für Verzug und von Mobinex zu vertretende Unmöglichkeit wird ebenso auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit haftet Mobinex nur für unmittelbare Schäden. Diese Beschränkung gilt auch in Fällen der Haftung wegen Verletzung sonstiger Rechtsgüter des Kunden.
- Mobinex haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für Inhalte oder Programme (Software), die im Internet verbreitet werden und für daraus etwaig entstehende Schäden gleich welcher Art (Fehler der Netzwerkinfrastruktur, fehlerhafte Datenträger etc.). Bei Standard-Softwareanwendungen (z.B. MS-Word, Betriebs-System: Linux etc.) gilt dies auch für von Mobinex zum Einsatz gebrachte Software. Jedenfalls ist ausschließlich der Kunde für von ihm (z.B. auf dem Server) verwendete Software, einschließlich deren Lizenzierung, verantwortlich.
- Beruht die Haftung von Mobinex auf einem Ereignis, das von einem Dritten verursacht wurde und hat dieser Dritte seine Haftung zulässigerweise nach den Bestimmungen der Telekommunikationskundenschutzverordnung begrenzt, so ist die Haftung von Mobinex im gleichen Umfang eingeschränkt wie der Dritte Mobinex gegenüber haftet, es sei denn, Mobinex, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorzuwerfen.
- Im übrigen wird die Höhe der Haftung für Vermögensschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Mobinex kann für die korrekte Funktion von Infrastrukturen und Übertragungswegen des Internets oder darüber übermittelte Informationen (weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind,), soweit diese nicht im Verantwortungsbereich von Mobinex liegen, keine Haftung übernehmen. Auch im übrigen haftet Mobinex nicht für Nutzungsausfälle, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs durch Dritte verschuldet wurden. Insbesondere haftet Mobinex bei der Anmeldung/Registrierung von Domains im automatisierten Verfahren durch den Kunden nicht für solche außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegende Umstände; der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung deshalb erst ausgehen, wenn er die ihm obliegende Prüfung gemäß Ziff. 5 (6) erfolgreich durchgeführt hat. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domain-Namen sowie wegen der zwischenzeitlichen Vergabe an eine andere Partei sind seitens Mobinex ausgeschlossen; dies gilt nicht, sofern ein Fall des Absatzes 1 vorliegt.
- Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Mobinex.
- Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass Mobinex, soweit Mobinex keinen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit im Internet sowie die darin angebotenen Inhalte bzw. Informationen hat, deshalb für diese auch keine Verantwortung trägt. Insbesondere ist Mobinex nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden bzw. deren Endkunden auf evtl. Rechtsverstöße zu prüfen. Für im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Inhalte/Informationen (insbesondere auf dem Server) ist der Kunde selbst ausschließlich verantwortlich. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen oder von rechtswidrigen Inhalten ist Mobinex jedoch berechtigt, die entsprechende Internet-Seite auf Kosten des Kunden zu sperren; ggf. behält sich Mobinex auch vor, soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server vom Netz zu trennen. Diese Sperrberechtigung gilt - über Ziffer 5 hinaus - auch für Fälle, in denen dem Kunden evtl. kein schuldhafter Pflichtverstoß angelastet werden kann. Mobinex wird den Kunden von einer solchen Maßnahme schnellstmöglich unterrichten.
- Schadensersatzansprüche gegen Mobinex aus vertraglichen Nebenpflichten verjähren in zwei Jahren. Dies gilt nicht für Schäden, die Mobinex, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt haben, sowie für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. Ebenso gilt dies nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Mobinex hat Schadensersatzansprüche gegen den Kunden, sofern dieser gegen die ihm gemäß Ziffer 5 Absatz 1 ff. obliegenden Verpflichtungen verstößt und dies zu vertreten hat. Der Kunde ist in solchen Fällen - neben der Unterlassung des weiteren Verstoßes - zum Ersatz des Mobinex entstandenen und noch entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von evtl. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht werden, verpflichtet. Sonstige Ansprüche von Mobinex (z. B. Sperrung der Inhalte, außerordentliche Kündigung) bleiben unberührt.
9. Kündigung
- Verträge über Provider-Leistungen werden zunächst für eine Mindestlaufzeit (von i.d.R. 12 Monaten; vgl. Einzelvertrag) geschlossen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt bei Verträgen, deren Gegenstand Serverleistungen sind, drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit, soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind, ein Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.
- Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen (z. B. Ziffer 2 Abs. 3 ff., Ziffer 3 Abs. 5). Für Mobinex liegt ein wichtiger Grund auch vor, wenn
- der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monaten dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einen monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät;
- bei Domainregistrierungen dem Kunden ein erheblicher Verstoß gegen die Uniform Despute Resolution Policy (UDRP) nachgewiesen wird.
- wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
- Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, der eine elektronische Erklärung, die mittels qualifizierter elektronischer Signatur erstellt wurde, genügt; eine (einfache) E-Mail ist hierfür auch nach einer etwaigen entsprechenden Gesetzesänderung nicht ausreichend.
- Mobinex ist nach einer Kündigung nicht verpflichtet, das für die Mindestvertragslaufzeit vereinbarte Entgelt an den Kunden zurückzubezahlen. Diese Regelung gilt für das für den jeweiligen Verlängerungszeitraum geschuldete Entgelt entsprechend. Dies gilt unabhängig davon, welcher der Vertragspartner kündigt, es sei denn, der Kunde kündigt aus wichtigem Grund und dies ist von Mobinex zu vertreten.
- Ausgleichsansprüche des Kunden anlässlich der Beendigung des Vertrages sind ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist Aschaffenburg.
- Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Aschaffenburg. Mobinex kann auch im Gerichtsstand des Kunden Klage erheben. Dies gilt auch für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
11. Schlussbestimmungen
- Für die von Mobinex auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche - gleich welcher Art - gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen vom einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen - soweit es sich nicht um eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Ziff. 1 Abs. 2 oder Ziff. 2 Abs. 3 handelt - zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw. einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Formerfordernisses. Die Versendung von Mitteilungen an Mobinex per (einfacher) E-Mail genügt der Schriftform im übrigen nur dann, wenn dies in diesen AGBs ausdrücklich zugelassen ist.
- Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Mobinex auf einen Dritten übertragen.
- Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser AGBs abgeschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.